PRE-SEED Finanzierung FAQ
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
- Was ist das Programm Pre-Seed BW überhaupt?
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Pre-Seed BW ist ein Förderinstrument, das in einer frühen Gründungsphase ansetzt, um Startups soweit aufzubauen, dass in den nächsten 1-2 Jahren eine größere Finanzierungsrunde möglich ist. Die Zeit bis dahin kann mit Pre-Seed finanziell überbrückt werden und der Unternehmenswert nach oben gebracht werden.
Bei Pre-Seed handelt es sich um ein Wandeldarlehen, das im Regelfall zu 80% von der L-Bank (zinslos in den ersten zwei Jahren) und zu 20% von einer Co-Investor:in übernommen wird. Mehr dazu weiter unten bei Fördersumme und Verteilung.
- Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
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Das aussichtsreiche Gründungsvorhaben muss den entsprechenden Pre-Seed Betreuungspartner, Co-Investor:in sowie das Wirtschaftsministerium BaWü und die L-Bank überzeugen. Die Co-Investor:in muss sich damit zu mindestens 20% der benötigten Summe als Darlehen committen (mehr zu beiden Rollen in den nächsten Fragen). Ratsam ist es, wenn bereits ein Proof-of-Concept oder sogar Proof-of-Market erfolgt ist.
Darüber hinaus müssen folgende Rahmenbedingungen gegeben sein:
- GmbH oder UG muss gegründet worden sein (Auszahlung erfolg nur an juristische Entität)
- Unternehmenssitz des Start-up in Baden-Württemberg
- Startup entspricht den EU-Regeln für KMU und befindet sich in der Seed-Phase bis max. 5 Jahre nach Gründung
- Bisherige Investitionen sind nicht höher als beantragte Fördermittel
- Wer ist und was macht ein Betreuungspartner?
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Die Pre Seed-Partner wurden vom Ministerium ausgewählt, um Startups bei Pre-Seed BW zu betreuen. Sie sind der erste Ansprechpartner im Rahmen der Förderung. Jedes Startup sucht sich den passenden Partner selbst aus.
Wir, der >SMART> GREEN ACCELERATOR, sind sehr stolz einer der Partner zu sein und begleiten Startups bei der Entwicklung des Businessplans und dem Antragsprozess. Zudem sorgen wir im jeweiligen Ökosystem für Unterstützung und schlagen das Startup dem Ministerium für Pre-Seed vor. Wir begleiten Startups bis zur nächsten Finanzierungsrunde.
- Worauf ist bei Co-Investor:innen zu achten?
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Co-Investor:innen müssen für das Vorhaben des Startup nützlich sein. Das heißt, sie sollten z.B. die Branche kennen oder über wesentliches Know-how verfügen, um dem Startup weiter zu helfen: Türen öffnen, Kontakte herstellen, hin und wieder einen guten Rat geben. Sie sollen aber ausdrücklich kein Tagesgeschäft machen. Zudem sind Co-Investor:innen aus dem Kreis Family & Friends für Pre-Seed nicht zugelassen.
Eine Co-Investor:in muss mindestens 20% der Pre-Seed Gesamtsumme als Wandeldarlehen geben, kann aber auch auf denselben Betrag der L-Bank (Verhältnis 50:50) aufgestockt werden (mehr dazu unter Fördersumme und Verteilung).
- Kann man trotz eXist-Förderung oder ifex-Innovationsgutschein Pre-Seed beantragen?
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Ja, Pre-Seed kann ein sehr guter Anschluss sein, eine Überlappung muss individuell geprüft werden.
Fördersumme und Verteilung
- Wieviel Geld kann ein Startup beantragen?
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Zwischen 50.000 bis 200.000€ können beantragt werden, wobei 200.000€ der Standard Case sind. 80% der Gesamtsumme kommen dabei zinslos (in den ersten zwei Jahren) vom Land BaWü bzw. der L-Bank und die restlichen 20% von einer Co-Investor:in. Dieser Anteil kann auch erhöht werden, sodass das Verhältnis L-Bank und Co-Investor:in bei 50:50 liegt. Im besten Fall wären das also 160.000€ von der L-Bank und 160.000€ Co-Investment.
- Muss das Geld vom Land zurückgezahlt werden?
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Das Geld vom Land ist ein Darlehen mit starkem Schutz für Startups. Die Startups bürgen dafür nicht. Von der großen Finanzierungsrunde nach Pre-Seed muss das Darlehen aber zurückgezahlt werden – außer die L-Bank will es in Anteile wandeln. Das ist aber nicht sehr wahrscheinlich.
- Sind Investments vor oder während Pre-Seed außerhalb des Programmes erlaubt?
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Eigenkapital des Startups nicht höher sein, als die beantragte Gesamtsumme für Pre-Seed. Vorherige Investments (auch mit Wandeloption) sind also kein Problem, solange sie nicht zu diesem Ausschlusskriterium führen. Jegliche Investments, auch die Aufnahme weiterer Darlehen während der Vertragszeit sind erlaubt, erfordern aber zwingend die vorherige Zustimmung des Finanzierungsgremiums (mehr dazu weiter unten bei Finanzierungsgremium).
Verträge und Laufzeiten
- Welche Verträge werden geschlossen?
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Das Startup schließt jeweils einen Vertrag mit
- der Co-Investor:in über ein Nachrangdarlehen (mehr dazu weiter unten) mit Wandlungsoption
- der L-Bank über eine Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt und Wandlungsrecht (auch im Nachrang)
Es besteht keine Verknüpfung zwischen beiden Verträgen. Die Laufzeiten sollten aber gleich lange sein (mehr dazu weiter unten).
Der Pre-Seed-Partner hat einen Vertrag mit dem Land, in dem er sich zur Betreuung verpflichtet.
- Was bedeutet "Nachrangdarlehen"?
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Die Darlehensgeber:in tritt mit seiner Forderung hinter alle anderen Forderungen zurück, d.h., sie würde als letzte bezahlt. Damit ist das Darlehen eigenkapitalähnlich. L-Bank und Co-Investor:in rücken also hinter allen anderen Gläubiger:innen, stehen selbst aber im gleichen Rang.
- Welche Laufzeiten haben die Verträge?
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Die beiden Verträge sind nicht aneinander gekoppelt, sollten aber eine gleiche Laufzeit haben. Eine Grundlaufzeit in der Form gibt es nicht. Die Verträge werden über 24 Monate geschlossen. Eine Verlängerung um je 12 Monate ist möglich, bis maximal 5 Jahre erreicht werden.
- Wie hoch ist der Zinssatz fürs Darlehen der Co-Investor:in
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Der Zinssatz mit der / dem Co-Investor:in wird bilateral frei verhandelt, in der Regel marktüblich.
Falls jetzt Fragen zum Zinssatz für das Darlehen der L-Bank aufkommen: Dieses ist zinslos in den ersten zwei Jahren, danach gestaffelt:
- Jahr 3: 2%
- Jahr 4: 4%
- Jahr 5: 6%
- Was ist das Finanzierungsgremium?
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Entscheidungen und Änderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag werden im Finanzierungsgremium getroffen. Es hat das letzte Wort in allem, was das Projekt angeht und muss daher unbedingt informiert und um Zustimmung gebeten werden. Das betrifft z.B. folgende Themen:
- Änderungen der Rechtsform
- Aufnahme neuer Teammitglieder:innen
- Aufnahme neue Gesellschafter:innen i.S.v. Co-Investor:innen
- Konditionen neuer Gesellschafter:innen
- …
Der letzte Punkt bezieht sich darauf, dass keine „Nebenabreden“ stattfinden dürfen. Alle Konditionen müssen gleichermaßen für L-Bank und Co-Investor:in verfügbar sein.
Das Finanzierungsgremium setzt sich aus folgenden Vertretenden zusammen:
- Ministerium
- L-Bank
- Co-Investor:in
Achtung: Bei mehr als einer Co-Investor:in haben diese zusammen nur eine Stimme! Entscheidungen werden einstimmig getroffen.
Das Finanzierungsgremium wird per Rundmail zu Entscheidungen kommen.
Prozess der Förderung
- Wer entscheidet, ob das Startup Pre-Seed erhält und wie wird entschieden?
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Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Zusage von der Co-Investor:in zu mind. 20% gegeben ist und der Pre-Seed Betreuungspartner überzeugt ist, stellt dieser das Startup im Ministerium und der L-Bank vor. Es erfolgt eine Jurysitzung, wo das Startup die Geschäftsidee pitcht. Erfolgt ein positives Votum nach der Jurysitzung, können die Antragsunterlagen bei der L-Bank eingereicht werden. Die Zusage nach der Jurysitzung ist 6 Wochen gültig.
- Was muss bei der L-Bank eingereicht werden?
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- Antrag
- Anlage nach dem Geldwäschegesetz
- Co-Investor:innenvertrag
- Finanzplan
- Datenschutzfreigabe
Die Vorlagen zu den eben genannten Unterlagen erhält das Startup vom Betreuungspartner
- LOI(s) Co-Investor:in(en)
- Businessplan bzw. ausführliches Pitch Deck
- Auszug Handelsregister bzw. Gründungsurkunde
- Letzter Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz
- Gesellschafterliste und Kopien der Personalausweise der Gründer:innen
- Gesellschafterbeschluss zur Aufnahme eines Darlehen
- Gesellschaftervertrag oder Satzung
- Belassungserklärung bei bestehenden Gesellschafter:innendarlehen oder Bestätigung keiner solcher Verbindlichkeiten
- Wann erhält das Startup eine Rückmeldung von der L-Bank, sobald die Antragsunterlagen eingereicht wurden?
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Entscheidungen werden innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Einreichung der notwendigen Unterlagen getroffen. Wenn es keine Einwände gibt, wird die Auszahlung i.d.R. in wenigen Tagen gestattet.
Große Finanzierungsrunde, Rückzahlungs- und Wandlungsoptionen
- Was bedeutet "große Finanzierungsrunde"? Wann gilt diese als erfolgreich?
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Für schnelles Wachstum ist deutlich mehr Finanzbedarf als die Frühphasenfinanzierung notwendig. Pre-Seed dient daher dem Anschub, die Startups sollten aber auf Basis dieser Finanzierung anfangen, nach der nächsten, größeren Finanzierungsrunde Ausschau zu halten. Das können private Investor:innen, eine VC-Gesellschaft, eine Bank oder sonstige Kapitalgeber sein.
Erfolgreich ist eine Finanzierungsrunde wenn sie höher als die beantragte Darlehenssumme ausfällt. Eine erfolgreiche Finanzierungsrunde während der Pre-Seed Vertragslaufzeit löst die Wandlungsoption der L-Bank und der Co-Investor:in aus (mehr dazu in den nächsten Fragen).
- Welche Wandlungsoptionen gibt es für die L-Bank und Co-Investor:innen?
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Die Wandlungsoption wird ausgelöst, wenn während der Laufzeit eine erfolgreiche Finanzierungsrunde stattfindet. Der Der Co-Investor:in stehen mind. 3% („Floor“) und max. 10% zu. Die Obergrenze gilt auch für die L-Bank, zusammen also höchstens 20%. Die Wandlungsoption wird von der L-Bank meist nicht genutzt, ist bei den Co-Investor:innen aber sehr wahrscheinlich. Co-Investor:in und L-Bank entscheiden also separat und unabhängig voneinander darüber – immer bilateral mit dem Startup.
Wichtig: Co-Investor:in und L-Bank dürfen wandeln, MÜSSEN es aber nicht.
Die Wandlung selbst geschieht zum Marktpreis. - Wie sind die Wandlungsoptionen ohne erfolgreiche Finanzierungsrunde?
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Findet während der Vertragslaufzeit keine erfolgreiche Finanzierungsrunde statt, kann unter Umständen dennoch gewandelt werden. Die Einigung sowie die Modalitäten für diesen Fall sollten aber bereits bei Vertragsunterzeichnung zwischen Co-Investor:in und Startup festgelegt werden. Das Finanzierungsgremium muss dieser Einigung aber zustimmen.
- Wie sehen die Rückzahlungsoptionen aus, wenn nicht gewandelt wird?
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Mit einer großen Finanzierungsrunde muss das Darlehen zurückgezahlt werden, sofern die L-Bank und die Co-Investor:in nicht wandeln wollen.
Das Darlehen der L-Bank kann nach den ersten 12 Monaten zinslos getilgt werden. Findet das Startup aber schon innerhalb der ersten 12 Monate eine Investor:in und möchte sich von der L-Bank lösen, kann dieser Betrag zuzüglich eines einmaligen Zinssatzes von 20% zurückgezahlt werden. So wird die L-Bank ausgelöst und die Anteile können anderweitig verwendet werden.
Der Zinssatz für das Darlehen der Co-Investor:in wird bilateral verhandelt (mehr dazu weiter oben unter Laufzeiten und Verträge).
- Wie wird der Marktpreis für die Wandlung ermittelt?
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Der Markpreis entspricht dem Wert des Startups für die Investor:innen der ersten großen Finanzierungsrunde. Zwei Informationen sind dafür notwendig: Die Summe des geplanten Investments und die dafür ausgegebenen Unternehmensanteile. Auf Basis dessen wird auf 100% hochgerechnet. Im Regelfall wird hier nach der Pre-Money Rechnung bewertet.
Beispiel: Ein Startup gibt 10% für 1 Mio € ab, also sind 10% des Unternehmens zukünftig 1 Mio € wert. 100% des Unternehmens umfassen demnach 10 Mio € (Post-Money Unternehmensbewertung). Zieht man von diesem Unternehmenswert den neuen Investor:innenanteil ab kommt man zur Pre-Money Bewertung, in diesem Beispiel also 9 Mio €.
- Was ist mit der Deckelung von 10%, wenn das Co-Investment bei geringem Marktpreis 10% übersteigt?
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Wenn der Marktpreis des Startups so gering ist, dass das eingezahlte Geld von L-Bank und Co-Investor:in höher ist, als der Wert der gedeckelten 10% für die Wandlung, bleibt der Restbetrag weiterhin als Darlehen im Unternehmen.
Beispiel: Die 40.000 € der Co-Investor:in entsprechen 15% des Unternehmenswertes. Die Co-Investor:in kann trotzdem nur 10% wandeln (= 26.666€) und die übrigen 13.334€ bleiben als Darlehen bestehen.
- Kann eine Co-Investor:in auch direkt nach Vertragsabschluss sein Wandlungsrecht geltend machen?
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Ja, das ist möglich. Da es aber den Vertrag betrifft muss das Finanzierungsgremium darüber informiert und um Zustimmung gebeten werden. Hinzu kommt, dass die gleichen Konditionen der L-Bank angeboten werden müssen. Andernfalls handelt es sich um nicht erlaubte Nebenabreden.
Vorteile für Startups und Co-Investor:innen
- Was haben die Start-ups davon?
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Pre-Seed bietet die Gelegenheit, eine interessante Partner:in erst einmal kennenzulernen, ohne am Anfang zu viele Anteile für zu wenig Geld abgeben zu müssen. Die Wandlungsoption ist für Co-Investor:in und L-Bank auf je 10% gedeckelt, also maximal 20%. Hinzu kommt natürlich die enge Betreuung durch den Pre-Seed Partner, der sich mit den Verträgen und Anforderungen bestens auskennt.
- Was haben die Co-Investor:innen davon?
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Auch die Co-Investor:in kann das Startup erst einmal kennenlernen, ohne sich zu etwas Großem zu committen. Pre-Seed bietet Co-Investor:innen die Chance, die Entwicklung eines interessanten Startups mitzuerleben und mitzugestalten, aber das Risiko mit nur 20 bis 50% der benötigten Summe gewaltig zu reduzieren. Als Bonus und Anerkennung erhält die Co-Investor:in eine Wandlungsoption mit mindestens 3% („Floor“) sowie einem Discount in Höhe von 20% und Vorkaufsrecht. Durch Pre-Seed spart sich die Co-Investor:in zudem Geld für eine Due-Dilligence-Prüfung, die sonst Anwälte und Steuerberater durchführen würden. Zu guter Letzt ermöglicht eineCo-Investor:in einem Startup, einen erheblichen Betrag vom Land zu bekommen. Damit kann die Startup-Szene in der Region gestärkt werden.
Worst-Case-Szenario: Kein Folgeinvestment und kein Wandlungsinteresse
- Können Co-Investor:in und L-Bank die Rückzahlung einfordern?
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Die Rangrücktrittserklärung in beiden Verträgen schützt das Startup und stellt die Forderungen der Co-Investor:in und der L-Bank hinter Forderungen anderer Gläubiger:innen. Die Rückzahlung darf daher nur verlangt werden, wenn dadurch kein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren entsteht. Teilzahlungen sind aber durchaus möglich.
Die Insolvenzantragspflicht bei allgemeiner Zahlungsunfähigkeit besteht dennoch. Bei einem Verlustfall oder Insolvenz verfällt das Darlehen.
- Ist das Co-Investment bei Totalverlust des Startups steuerlich absetzbar?
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Neben institutionellen Investor:innen können auch private Geldgeber:innen Verluste durch Kreditausfälle steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhofs (BFH) hat im Oktober 2017 das entsprechende Urteil gefällt.
- Haften die Gründer:innen im Zweifelsfall persönlich?
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Nein. Zur Beantragung von Pre-Seed muss die Gesellschaft eine wirksam gegründete und errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sein. Privatpersonen haften daher nicht.
Die L-Bank kann wiederrufen und eine Rückzahlung fordern, wenn feststeht, dass das Vorhaben sich nicht verwirklichen lässt (§4.1 e). Allerdings gilt auch hier die Regelung zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens. Tatsächlich ist das etwas schwammig, aber der Schutz besteht auch hier im Rangrücktritt. Auch hier greift dann die Verjährung (nach 5 Jahren). Das ist schon eine sehr hohe Schutzwirkung.